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Bayer Orchideen- & Zierpflanzenspray Lizetan
17,99 €*
% 19,98 €* (9.96% gespart)Das Lizetan Zierpflanzenspray ist auch für Hydrokultur-Pflanzen geeignet. Werden die Pflanzen aus 30 bis 40 cm Abstand damit besprüht, löst das Spray mit seiner Kontaktwirkung das Problem im Handumdrehen.
Anwendungsbereiche: Zimmerpflanzen, gegen: Saugende Insekten, Spinnmilben
Beschreibung: Das Zierpflanzenspray Lizetan von Bayer vernichtet saugende und beißende Insekten an Zimmerpflanzen und Zierpflanzen unter Glas. Sowohl durch systemische Wirkung (Schädlingsbekämpfungsmittel wird von der Pflanze in deren Stoffwechsel aufgenommen) wie auch durch Kontaktwirkung (direktes Besprühen der Insekten führt zu deren Tod) verschwinden Blattläuse, Schildläuse, Wollläuse und Schmierläuse. Auch Blattwanzen, Spinnmilben, Zwergzikaden, Thrips und Weiße Fliege werden mit dem Zierpflanzenspray Lizetan erfolgreich bekämpft. Ein einziges Mittel für alle Feinde unserer Grünpflanzen.
Anwendung / Ergiebigkeit: Pflanzen aus 30-40 cm Entfernung kurz ansprühen, geringerer Abstand kann zu Pflanzenschäden durch Unterkühlung führen. Bei Bedarf - vor allem gegen Weiße Fliegen, Wollläuse, Schildläuse und Spinnmilben - Behandlung nach 4-7 Tagen wiederholen.
Inhaltsstoffe:
Imidacloprid 0,25 g/kg
Methiocarb 0,5 g/kg
Hersteller: Bayer
Gefahren: Xi (reizend)Xi (reizend)F+ (hochentzündlich)F+ (hochentzündlich)
Notfälle:
Giftnotruf Berlin Tel: 030-19240
Giftnotruf Berlin Tel: 030-45053555
Giftnotruf Berlin Tel: 030-45053565
Giftnotruf Bonn Tel: 0228-19240
Giftnotruf Erfurt Tel: 0361-730730
Giftnotruf Erfurt Tel: 0361-7307311
Giftnotruf Freiburg Tel: 0761-19240
Giftnotruf Freiburg Tel: 0761-2704361
Giftnotruf Göttingen Tel: 0551-19240
Giftnotruf Homburg / Saar Tel: 06841-19240
Giftnotruf Mainz Tel: 06131-19240
Giftnotruf München Tel: 089-19240
Giftnotruf Nürnberg Tel: 0911-3982451
Zulassung: Dieses Mittel ist als Pflanzenschutzmittel unter der Nummer 4415-00 zugelassen.
Im Sicherheitsdatenblatt des Herstellers, finden Sie alle Angaben, die Sie für eine sichere Anwendung dieses Produkts benötigen.
Hinweise und Auflagen:
In der Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL finden Sie Angaben über zugelassene Anwendungen, Wirkstoffe, Anwendungsbestimmungen und Auflagen.
Dieses Mittel darf nur entsprechend der Gebrauchsanweisung angewendet werden. Insbesondere gilt, dass Pflanzenschutzmittel im Freiland nur auf Flächen verwendet werden dürfen, die landwirtschaftlich, forstwirtwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Die Anwendung auf allen anderen Flächen wie zum Beispiel Gehwegen, Hofeinfahrten usw. ist nur dann zulässig, wenn die zuständige Behörde - der Pflanzenschutzdienst Ihres Bundeslandes - dafür eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat.
Bitte beachten Sie bei allen Anwendungen das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen - Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) in seiner jeweils gültigen Fassung.
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